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   VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567   

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https://dejure.org/2015,27429
VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567 (https://dejure.org/2015,27429)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567 (https://dejure.org/2015,27429)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - Au 2 K 14.1567 (https://dejure.org/2015,27429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verlängerung einer bereits erstmalig endgültig hergestellten Ortsstraße Straßenausbaubeitragsrecht; Vorausleistung; Anlagenbegriff; städtebaulicher Vertrag; Abschnittsbildung; Vorteilsprinzip

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Straßenausbaubeitragsrecht, Vorausleistung, Anlagenbegriff, Verlängerung, Ortsstraße, Vertrag, Abschnittsbildung, Vorteilsprinzip, Städtebau

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 08.04.2010 - 6 ZB 09.2308

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Einrichtung; Hauptstraße; Stichstraße;

    Auszug aus VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567
    Der Einrichtungsbegriff des Straßenausbaubeitragsrechts deckt sich inhaltlich grundsätzlich mit dem Anlagebegriff des Erschließungsbeitragsrechts (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 6 ZB 09.2308 - juris Rn. 4 ff.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 31 Rn. 6).

    Wo eine - beitragspflichtig ausgebaute - Ortsstraße beginnt und wo sie endet, bestimmt sich daher wie bei den Anbaustraßen des Erschließungsbeitragsrechts (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (BayVGH, U.v. 8.4.2010 a.a.O.).

    Dieser Gleichlauf mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagebegriff bezeichnet indes nur die Regel, von der spezifisch ausbaubeitragsrechtliche Grundsätze eine Ausnahme verlangen könne (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2010 a.a.O. Rn. 5; Driehaus, a.a.O., § 31 Rn. 10).

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Auszug aus VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567
    Die Erhebung einer Vorauszahlung setzt mit Blick auf ihr Wesen als eine Zahlung, die vor Entstehung der endgültigen (sachlichen) Beitragspflicht auf "den Beitrag" und zur Verrechnung mit der endgültigen Beitragsschuld (vgl. Art. 5 Abs. 5 Satz 2 KAG) erbracht wird, voraus, dass eine wirksame Beitragsatzung vorhanden ist und die Gemeinde in der Satzung alle weiteren, ihr obliegenden rechtlich relevanten Entscheidungen getroffen hat, die für die Bestimmbarkeit der Höhe der zukünftigen (endgültigen) Beitragsforderung erforderlich sind (BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206; VG Ansbach, U.v. 4.4.2012 - AN 3 K 11.01598 - juris Rn. 41).

    Art. 5 Abs. 5 KAG bindet die Erhebung von Vorauszahlungen ab Beginn der Ausbauarbeiten an keinerlei Fristen (BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206; Matloch/Wiens, a.a.O., Rn 2180).

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043

    Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus

    Auszug aus VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567
    Im Falle einer nur teilweisen Erneuerung der Einrichtung erfasst das Abrechnungsgebiet mithin sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob diese unmittelbar an die erneuerten Teile angrenzen oder davon mehr oder weniger weit entfernt liegen (BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470).
  • VGH Bayern, 19.09.1991 - 6 B 88.1578
    Auszug aus VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567
    Ein grundlegender Sanierungsbedarf besteht bei Ortsstraßen bereits nach Ablauf von 20 bis 25 Jahren (BayVGH, B.v. 27.2.2002 - 6 ZS 02.35 - juris; U.v. 19.9.1991 - 6 B 88.1578 - BayVBl 1992, 728; VG Augsburg, U.v. 17.11.2014 - Au 2 K 13.2034 - juris Rn. 28; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand Januar 2015, Rn. 2026).
  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 6 B 12.2220

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; Zugangshindernis

    Auszug aus VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567
    Für einen Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG, der die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags rechtfertigt, ist es notwendig, dass zum einen eine spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße besteht, wie sie bei Anliegergrundstücken gegeben ist, und zum anderen eine Grundstücksnutzung vorliegt, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen positiv auswirken kann (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 6 B 12.2220 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 31.07.2009 - 6 ZB 07.2228

    Ausbaubeitrag; Einrichtung; Einrichtungsbegriff; Ortsstraße; natürliche

    Auszug aus VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567
    Eine Ausnahme ist insbesondere dann geboten, wenn eine Hauptstraße und eine von ihr abzweigende, weniger als 100 m lange und deshalb erschließungsbeitragsrechtlich unselbständige Strichstraße unterschiedlichen Verkehrsfunktionen dienen, die zu unterschiedlich hohen Kostenanteilen der Gemeinde führen (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 6 ZB 09.1394

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Prognose; Abschluss des

    Auszug aus VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung ist der Erlass der letzten Behördenentscheidung (BayVGH, U.v. 8.3.2001 - 6 B 96.1557 - juris; B.v. 23.8.2010 - 6 ZB 09.1394 - juris), im vorliegenden Fall also der Erlass des streitgegenständlichen Straßenausbaubeitragsbescheids vom 23. September 2014.
  • VGH Bayern, 27.02.2002 - 6 ZS 02.35
    Auszug aus VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567
    Ein grundlegender Sanierungsbedarf besteht bei Ortsstraßen bereits nach Ablauf von 20 bis 25 Jahren (BayVGH, B.v. 27.2.2002 - 6 ZS 02.35 - juris; U.v. 19.9.1991 - 6 B 88.1578 - BayVBl 1992, 728; VG Augsburg, U.v. 17.11.2014 - Au 2 K 13.2034 - juris Rn. 28; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand Januar 2015, Rn. 2026).
  • VGH Bayern, 08.03.2001 - 6 B 96.1557
    Auszug aus VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung ist der Erlass der letzten Behördenentscheidung (BayVGH, U.v. 8.3.2001 - 6 B 96.1557 - juris; B.v. 23.8.2010 - 6 ZB 09.1394 - juris), im vorliegenden Fall also der Erlass des streitgegenständlichen Straßenausbaubeitragsbescheids vom 23. September 2014.
  • VG Ansbach, 04.04.2012 - AN 3 K 11.01598

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erneuerung, Verbesserung

    Auszug aus VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567
    Die Erhebung einer Vorauszahlung setzt mit Blick auf ihr Wesen als eine Zahlung, die vor Entstehung der endgültigen (sachlichen) Beitragspflicht auf "den Beitrag" und zur Verrechnung mit der endgültigen Beitragsschuld (vgl. Art. 5 Abs. 5 Satz 2 KAG) erbracht wird, voraus, dass eine wirksame Beitragsatzung vorhanden ist und die Gemeinde in der Satzung alle weiteren, ihr obliegenden rechtlich relevanten Entscheidungen getroffen hat, die für die Bestimmbarkeit der Höhe der zukünftigen (endgültigen) Beitragsforderung erforderlich sind (BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206; VG Ansbach, U.v. 4.4.2012 - AN 3 K 11.01598 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979

    Zur Abgrenzung von Erschließungsbeitrags- und Straßenausbaubeitragsrecht

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. Juli 2015 - Au 2 K 14.1567 - wird abgelehnt.
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